Wissenswertes
Erfahren Sie hilfreiche Informationen für Ihr Kind
Was tun bei Schulproblemen?
Hilfestellungen und wissenswerte Informationen.
Diese Vorgehensweise empfiehlt das Ministeriums:
Bei Problemen in der Klasse bzw. bei schulischen Problemen jeder Art wird empfohlen, folgenden Weg einzuhalten:
1. Besprechung mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand oder mit der Fachlehrkraft. Sollte dieses Gespräch nicht die Lösung des Problems gebracht haben, ist die nächste Ansprechperson:
2. Die Schulleiterin / der Schulleiter (Direktion). Ist das Problem auch auf dieser Ebene nicht zu lösen, dann ist
3. Die Schulbehörde erster Instanz (in der Regel die Bildungsdirektion für Tirol) zuständig.
4. Die nächste und für alle Schulen letzte Stufe ist die Schulbehörde zweiter Instanz (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung).
Die VertreterInnen der Elterngemeinschaft leisten Hilfestellung bei allgemeinen Problemen im schulischen Bereich, soweit diese in die Kompetenz des Elternvereins fallen.
Weitere Informationen:
Informationen zu Möglichkeiten bei einem oder mehreren „Nicht genügend“:
Ein „Nicht genügend“ im Jahreszeugnis
Zwei „Nicht genügend“ im Jahreszeugnis
Drei oder mehr „Nicht genügend“ im Jahreszeugnis
Öffentliche Förderungen
Hier finden Sie einen Überblick über aktuelle Förderungen.
Beihilfen und Stipendien
Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Die Bildungsdirektion für Tirol pflegt eine Seite zu Beihilfen des Bundes.
Schülerfreifahrt
Als Grundvoraussetzung für die Schülerfreifahrt muss ein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe gegeben sein.
Schulticket Tirol
Darüber hinaus kann beim VVT recht günstig das „Schulticket Tirol“ erworben werden, das als Netzkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel im Bundesland Tirol gilt.
Schulfahrtbeihilfe
Wenn eine Teilnahme an der Schülerfreifahrt nicht möglich ist, wird – sofern keine andere unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit besteht – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Geldleistung in Form einer Schulfahrtbeihilfe gewährt.
Eine Fahrtenbeihilfe gibt es auch für jene Schülerinnen und Schüler, die für Zwecke des Schulbesuches oder der Lehre notwendigerweise eine Zweitunterkunft außerhalb des inländischen Hauptwohnortes am oder in der Nähe des Schulortes bzw. der betrieblichen Ausbildungsstelle bewohnen.
Auch Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann und die daher mit dem Kraftfahrzeug der Eltern in die Schule gebracht werden müssen, können um Schulfahrtbeihilfe ansuchen.
Die Höhe der Beihilfe ist abhängig von der Distanz zwischen Schule und Wohnort sowie von der Anzahl der Schultage in der Woche.
Fahrtkostenzuschuss des Landes Tirol
Weiters kann auch beim Land Tirol um Fahrkostenzuschuss angesucht werden.
Heim- und Fahrtkostenbeihilfe
Die Heim- und Fahrtkostenbeihilfe kann von Schülerinnen/Schülern genutzt werden, die an ihrem Wohnort (bzw. dem Wohnort ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten) keinen geeigneten Schulplatz finden konnten. Dabei muss die Schülerin/der Schüler eine Schule besuchen, von der aus sie/er nicht täglich nach dem Unterricht nach Hause fahren kann.
Links zu Verkehrsunternehmen
IVB – Innsbrucker Verkehrsbetriebe AG
Verkehrsverbund Tirol
Österreichische Bundesbahnen
Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen
Mit dieser finanziellen Unterstützung durch öffentliche Stellen in Form einer einmaligen Zahlung werden sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler unterstützt, um an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen zu können.
Die Schulveranstaltungen müssen außerhalb der Schule stattfinden und mehr als vier Tage dauern, beispielsweise Skikurse, Projekt- und Sportwochen oder Sprachferien. Schulveranstaltungen mit kürzerer Dauer, wie etwa Exkursionen, Lehrausgänge oder Wandertage werden finanziell nicht unterstützt.
Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Bedürftigkeit der Schülerin/des Schülers und kann bis zu 216 Euro betragen, höchstens aber so viel, wie von der Schule für die betreffende Veranstaltung als Kostenbeitrag festgesetzt wurde.
Für weitere Informationen siehe www.oesterreich.gv.at.
Ermäßigung des Betreuungs- und Nächtigungsbeitrages für ganztägige Schulformen und Schülerheime
Für sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Betreuungsbeiträge und Nächtigungsbeiträge in ganztägig geführten Schulen sowie Schulen mit Nachmittagsbetreuung zu beantragen.
Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).
Für weitere Informationen siehe www.oesterreich.gv.at.
Schülerbeihilfe
Schülerbeihilfe beantragen kann, wer:
- eine österreichische mittlere oder höhere Schule (ab der 10. Schulstufe) besucht,
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw. keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, aber aus einem EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat kommt – je nach Maßgabe der Übereinkommen;
- Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ist oder aus einem Drittstaat kommt bzw. staatenlos ist, ein Elternteil aber in Österreich für mindestens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und hier auch den Lebensmittelpunkt hatte,
- sozial bedürftig ist und
- den Schulbesuch vor der Vollendung des 35. (bzw. bei bestimmten Voraussetzungen des 40.) Lebensjahres begonnen hat.
Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.
Für weitere Informationen siehe www.oesterreich.gv.at.
Schulkostenbeihilfe
Die Schulkostenbeihilfe des Landes Tirol soll die Familien in ihrer finanziellen Belastung durch den Schulbesuch ihrer Kinder im Pflichtschulalter von 6 – 15 Jahren unterstützen. Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.
Das Antrag ist grundsätzlich online einzubringen, Ausnahmen davon sind möglich. Erstansuchen sind von der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu bestätigen.
Weitere hilfreiche Links
Wir haben Ihnen zahlreiche, hilfreiche Links zu unterschiedlichen Themen zusammengestellt.
Links
Bundesrealgymnasium Innsbruck, Adolf-Pichler-Platz:
Schulgemeinschaftsausschuss der Schule
Bundeselternverband der Elternvereine an mittleren und höheren Schulen
Universitätsbibliothek Innsbruck:
Links zu allgemeinen schulbezogenen Adressen
Österreichischer Dachverband der Elternverbände der Pflichtschulen Österreichs
Austauschprogramme für internationales Lernen (AFS)
Schulpartnerschaften in Europa
Links zu öffentlichen Beratungseinrichtungen
Links zu Behörden
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol
Tiroler Bildungsservice, u.A. Adressliste aller Tiroler Schulen
Links zu Schul- und Universitätsseiten von überregionalen Zeitungen und Zeitschriften
Die Zeit – Suchmaschine für Studiengänge
NEWSLETTER ANMELDUNG
Sie erhalten in etwa 4-6 Mal pro Jahr einen kostenlosen Newsletter mit relevanten Informationen für Sie als Eltern. Der Service kann jederzeit wieder abgemeldet werden. Hier eintragen!
Finden Sie gut? Dann unterstützen Sie unser Tun
Entweder als aktives Mitglied im Elternverein oder mit Ihrem Mitgliedsbeitrag.
Elternverein BRG APP
Verein „Elterngemeinschaft des Bundesrealgymnasiums Innsbruck“ Adolf-Pichler-Platz
Adolf-Pichler-Platz 1
6020 Innsbruck, AUSTRIA
Uns kontaktieren?
Am besten Sie nutzen das Kontaktformular im Bereich „Kontakt“. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail auf folgende Adresse: